Grabarten

Auf vielen Friedhöfen der Region gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten der Grabauswahl. Bei der Entscheidung für eine Grabstelle ist es wichtig, die Wünsche des Verstorbenen, aber auch die familiären Umstände und die Bedürfnisse der Angehörigen zu bedenken.

Grundsätzlich wird zwischen Reihen- und Wahlgrabstellen unterschieden.

Reihengrabstellen

... werden in dafür vorgesehenen Abteilungen auf dem Friedhof fortlaufend vergeben und sind jeweils nur für die Aufnahme eines Sarges oder einer Urne vorgesehen. Es besteht also für die Angehörigen nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit bei der Auswahl des Grabplatzes mit zu entscheiden. Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit von 20 Jahren werden diese Grabstellen eingeebnet, eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.

Wahlgrabstätten

... können auf dem Friedhof frei ausgewählt werden und beinhalten oft bis zu vier Grablager, in denen je nach Lage auf dem Friedhof Särge und Urnen bzw. nur Urnen beigesetzt werden können. Hier besteht die Möglichkeit der Mehrfachbelegung und der Verlängerung des Nutzungsrechtes. Viele dieser Grabstellen werden als Beisetzungsplatz für die Familie genutzt.

Urnengemeinschaftsanlagen

... sind als Grabanlage nicht auf allen Friedhöfen vorgesehen. Sie sind als Beisetzungsplätze für Urnen auch sehr unterschiedlich gestaltet.