Willenserklärung

Hat der Verstorbene eine Willenserklärung über seine Wünsche für die Bestattung oder gar einen Bestattungsvorsorgevertrag hinterlassen, sollten die Angehörigen diese Vorstellungen respektieren und die Bestattung gemäß dem Willen des Verstorbenen durchführen.

Liegt keine konkrete Willenserklärung vor, wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln. Hierbei ist die Reihenfolge der Entscheidungsberechtigten vom Gesetzgeber im Rahmen des Bestattungsgesetzes festgelegt:

1. Ehegatte
2. Kinder
3. Eltern
4. Geschwister
5. nähere/weitere Verwandte (z.B. Onkel, Tante, Neffe, Nichte, ...)

Die Entscheidungsbefugnis kann auch ohne verwandtschaftliche Beziehung mittels einer über den Tod hinaus gültigen Vorsorgevollmacht übertragen werden.