Die Feuerbestattung

Die Feuerbestattung gehört seit dem Beginn des vorigen Jahrhunderts zu den anerkannten Bestattungsarten und wird zunehmend von Angehörigen gewählt. Die Bestattungsfrist liegt, wie bei der Erdbestattung, bei frühstens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes muss jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen nach dem Sterbetag erfolgt sein. Wichtig bei der Entscheidung für die Feuerbestattung ist, dass Urnen in Deutschland auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. 

Auch für die Auswahl der entsprechenden Grabstelle gilt, dass jede Friedhofsordnung verschiedene Varianten für die Beisetzung von Urnen anbietet, die wie bei der Erdbestattung in Reihen- und Wahlgräber unterschieden werden. Die Einbettung der Urne in ein sogenanntes Gemeinschaftsgrab ist auf verschiedenen Friedhöfen, meist in größeren Orten, möglich. Die Feuerbestattung und Einäscherung des Verstorbenen schafft die Voraussetzung für eine Vielzahl an Bestattungsvarianten.