Die Erdbestattung

Die Erdbestattung erfolgt frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und muss in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Sterbetag erfolgt sein. Die Auswahl des Grabes auf dem Friedhof liegt in den Händen der Angehörigen. Bedingt durch die Vielfalt der in den unterschiedlichen Friedhofsordnungen festgelegten Varianten für Grabstellen bedarf die Auswahl des Grabes sicher einer intensiven Beratung. Grundsätzlich wird bei den Grabanlagen in Wahl- und Reihengräber unterschieden.

Die Ruhezeit für Verstorbene in beiden Grabvarianten liegt bei 20 Jahren. Im Unterschied zu Reihengräbern, die nach der vorgeschriebenen Ruhezeit automatisch ablaufen und von der Friedhofsverwaltung eingeebnet werden, besteht für Wahlgräber die Möglichkeit eine Verlängerung des Nutzungsrechtes zu erwerben, um so die Grabstelle unter anderem auch als Familiengrab zu erhalten und weiter zu belegen.